Mietvertrag über die Anmietung eines Premium-Pedelecs
zwischen Localinar Bikes Freiburg, Inhaber Aydin Can Polatkan, Eberhardstr. 11, 72138 Kirchentellinsfurt (nachfolgend „Vermieter“), und dem nachfolgend im Buchungsformular genannten Mieter (nachfolgend „Mieter“) wird folgender Mietvertrag über die Anmietung eines Premium-E-Bikes (Pedelec) geschlossen.
Vertragsschluss kommt mit erfolgreicher Buchung über die Website localinar.com, Annahme dieser Vertragsbedingungen sowie Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandats über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. zustande.
§ 1 Vertragsparteien
(1) Vermieter ist Aydin Can Polatkan, Eberhardstr. 11, 72138 Kirchentellinsfurt, USt-IdNr. DE362804632, E-Mail: aydin@localinar.com, tätig unter der Marke „Localinar Bikes Freiburg“.
(2) Mieter ist die natürliche Person, deren vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Rahmen des Buchungsvorgangs erfasst und im Zahlungsvorgang bei Stripe als Vertragsmetadaten gespeichert werden.
(3) Der Vertrag gilt ausschließlich für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Das Mindestalter für die Nutzung eines Pedelecs gemäß StVO beträgt 16 Jahre. Eine gewerbliche Nutzung ist ohne gesondert schriftlich vereinbarte Zustimmung des Vermieters ausgeschlossen.
(4) Der Mieter versichert mit Vertragsschluss, dass seine im Buchungsformular gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
§ 2 Mietgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung eines Premium-E-Bikes der Kategorie Pedelec mit Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h gemäß § 1 Abs. 3 StVG.
(2) Das Fahrrad weist folgende Spezifikationen auf: Gewicht ca. 23 kg, automatische 4-Gang-Schaltung, integriertes Rahmenschloss mit akustischem Alarm sowie USB-C-Lade-Port. Das konkrete Modell, die Rahmennummer, die Schlüsselnummer sowie der Akku-Identifikator werden bei der Übergabe in einem schriftlichen Übergabeprotokoll dokumentiert, das Bestandteil dieses Vertrages wird.
(3) Zubehör (Ladegerät, Schlüssel, Bedienungsanleitung) wird mitübergeben und ist im Protokoll aufgeführt.
(4) Das Eigentum am Mietgegenstand verbleibt vollumfänglich beim Vermieter. Der Mieter erhält ausschließlich ein Recht zum vertragsgemäßen Gebrauch.
§ 3 Mietzeit, Beginn, Mindestlaufzeit, Kündigung
(1) Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter und der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls.
(2) Der Mieter wählt bei Vertragsschluss einen der folgenden Tarife:
a) 1 Monat Flex zu 169,00 € pro Monat: Mindestlaufzeit 30 Tage; danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
b) 6 Monate zu 119,00 € pro Monat: Mindestlaufzeit 6 Monate ab Übergabe; danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
c) 12 Monate zu 99,00 € pro Monat: Mindestlaufzeit 12 Monate ab Übergabe; danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an aydin@localinar.com genügt).
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsraten, bei nachweislicher Falschangabe der Mieterdaten oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Mieterpflichten gemäß § 6 dieses Vertrages.
§ 4 Mietzins, Zahlungsweise, Verzug
(1) Der Mietzins ist monatlich im Voraus zum jeweils ersten Werktag des Kalendermonats zur Zahlung fällig. Die erste Monatsrate ist anteilig (pro rata temporis) mit Vertragsschluss fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland. Der Mieter erteilt mit Vertragsschluss das hierfür erforderliche SEPA-Lastschriftmandat. Die Mandatsverwaltung erfolgt durch Stripe; die wirtschaftliche Auflösung erfolgt zugunsten des Vermieters.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des hinterlegten Zahlungsmittels Sorge zu tragen. Bei Rückläufern werden die durch das Kreditinstitut tatsächlich anfallenden Gebühren weitergegeben.
(4) Bei Zahlungsverzug gerät der Mieter ohne weitere Mahnung gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verzug. Während des Verzugs sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu entrichten. Der Vermieter behält sich vor, weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(5) Sämtliche Preise verstehen sich als Endpreise; eine Umsatzsteuer wird gemäß Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ggf. nicht gesondert ausgewiesen.
§ 5 Übergabe und Rückgabe
(1) Die Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt nach Wahl des Mieters durch (a) kostenlose Lieferung an die im Buchungsformular angegebene Lieferadresse im Stadtgebiet Freiburg im Breisgau innerhalb von drei Werktagen nach Vertragsschluss oder (b) persönliche Abholung am Standort Eberhardstr. 11, 72138 Kirchentellinsfurt nach vorheriger Terminabsprache.
(2) Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem Modell, Rahmennummer, Akku-Identifikator, Schlüsselanzahl, Kilometerstand sowie der optische und technische Zustand dokumentiert werden. Beide Parteien unterzeichnen das Protokoll; eine Kopie wird dem Mieter elektronisch übermittelt.
(3) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich aller bei Übergabe erhaltenen Teile (Schlüssel, Ladegerät, Zubehör) am vereinbarten Ort und Termin in saubergem und vergleichbarem Zustand wie bei Übergabe zurückzugeben. Normale Gebrauchsspuren (geringfügige Kratzer, abgenutzte Bremsklötze, Reifenabnutzung im üblichen Rahmen) sind hiervon ausgenommen und gehen zu Lasten des Vermieters.
(4) Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 1/30 der monatlichen Miete des gebuchten Tarifs zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Ein Rückgabeprotokoll dokumentiert den Zustand bei Rückgabe. Etwaige Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, werden festgehalten und nach Magabe von § 7 und § 8 abgerechnet.
§ 6 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich, sachgemäß und ausschließlich nach Magabe der einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu nutzen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, das E-Bike bei jedem Abstellen außerhalb verschlossener Räume sowohl mit dem integrierten Rahmenschloss abzuschließen als auch zusätzlich mittels eines geeigneten Schlosses an einem festen, unbeweglichen Gegenstand (z.B. Fahrradständer, Laterne, Zäune mit ausreichender Festigkeit) anzuschließen. Diese Anschließpflicht ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Diebstahlversicherung gemäß § 7.
(3) Zur Aufladung des Akkus ist ausschließlich das vom Vermieter mitübergebene Originalladegerät zu verwenden. Eine Tiefentladung des Akkus ist zu vermeiden; der Akku ist spätestens bei einem Ladestand von 10 % nachzuladen.
(4) Die Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte, insbesondere die Untervermietung, das gewerbliche Verleihen oder die Nutzung durch Fahrer unter dem gesetzlichen Mindestalter, ist ohne vorherige Textform-Zustimmung des Vermieters untersagt. Eine Mitnutzung durch im selben Haushalt lebende Familienangehörige ist gestattet, sofern diese das Mindestalter erreicht haben und die Bedingungen dieses Vertrages beachten.
(5) Defekte, Schäden, Diebstahl, Unfallereignisse oder sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, per E-Mail oder Telefon zu melden.
(6) Bauliche Veränderungen, das Anbringen von Aufklebern auf lackierten Flächen oder das Entfernen von Sicherheits- oder Identifikationskennzeichen sind untersagt.
(7) Eine Nutzung des Mietgegenstandes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
§ 7 Versicherung und Selbstbeteiligung
(1) Der Mietzins enthält keine Versicherung. Der Mieter ist verpflichtet, für den Mietzeitraum eine eigene Diebstahl- und Vollkaskoversicherung für Fahrräder/E-Bikes abzuschließen oder eine mit dem Vermieter individuell vermittelte Versicherung zu nutzen.
(2) Im Schadensfall trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250,00 € je Schadenereignis.
(3) Die Inanspruchnahme der Diebstahlversicherung setzt zwingend voraus, dass (a) das integrierte Rahmenschloss korrekt verriegelt wurde und (b) der Mietgegenstand zusätzlich an einem festen Gegenstand im Sinne von § 6 Abs. 2 angeschlossen war. Der Verlust beider Originalschlüssel ist im Schadensfall nachzuweisen.
(4) Im Falle eines Diebstahls oder einer Unterschlagung ist der Mieter verpflichtet, binnen 24 Stunden Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten und dem Vermieter unverzüglich eine Kopie des Aktenzeichens zu übermitteln.
(5) Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters entfällt der Versicherungsschutz; der Mieter haftet in diesem Fall vollumfänglich für den entstandenen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Mietgegenstandes.
(6) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden, die durch Teilnahme an Rennen, durch Nutzung im offenen Gelände außerhalb befestigter Wege oder unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten verursacht werden, sowie Schäden durch unsachgemäße Beladung über die zulässige Gesamtlast hinaus.
§ 8 Haftung
(1) Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand, die durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch, durch Verletzung der Pflichten gemäß § 6 oder durch Personen, denen er den Mietgegenstand überlassen hat, verursacht werden.
(2) Bei selbst verschuldetem Verlust oder irreparabler Beschädigung gelten ohne weiteren Einzelnachweis folgende Pauschalen, deren Höhe sich an aktuellen Wiederbeschaffungskosten orientiert:
a) Verlust oder vollständige Zerstörung des Akkus: 1.200,00 €.
b) Verlust eines Originalschlüssels: 80,00 €.
c) Selbstverschuldeter Defekt am integrierten Display: 250,00 €.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
(4) Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Wartung und Defekte
(1) Der Mieter ist verantwortlich für die laufende Pflege des Mietgegenstandes (Reinigung, Luftdruck, Kettenschmierung, Zustandskontrolle). Wartungsarbeiten und Verschleißteil-Austausch werden vom Mieter selbst organisiert und getragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Bei einem sicherheitsrelevanten Defekt, der nicht vom Mieter verschuldet wurde, kontaktiert der Mieter den Vermieter unverzüglich per E-Mail an aydin@localinar.com. Die weitere Vorgehensweise (Austausch, Reparatur oder Anpassung des Mietzeitraums) wird im Einzelfall vereinbart.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, Auffälligkeiten, ungewöhnliche Geräusche oder eingeschränkte Funktionen unverzüglich zu melden und das Fahrrad bis zur Reparatur ausschließlich in verkehrssicherem Zustand zu nutzen.
(4) Eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe in das Antriebssystem, in die Elektronik oder in den Akku sind untersagt. Hierdurch entstehende Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Vermieters unter https://localinar.com/datenschutz.html zu entnehmen.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland. Stripe verarbeitet hierbei Name, Anschrift, E-Mail, Bankverbindung sowie die Vertragsmetadaten (gewählter Tarif, Vertragsbeginn) zur Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
(3) Vertragsdaten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (regelmäßig 10 Jahre gemäß § 147 AO) gespeichert.
§ 11 Vertragsänderungen, Schriftform
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Etwaige zuvor mündlich getroffene Vereinbarungen werden durch diesen Vertrag ersetzt.
(3) Erklärungen, die nach diesem Vertrag in Textform abzugeben sind, sind an die im Buchungsformular hinterlegten E-Mail-Adressen der Parteien zu richten.
§ 12 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die wirksame und durchführbare Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Ist der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Mieters. Ist der Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Tübingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (Sitz des Vermieters im Landkreis Tübingen).
(3) Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Widerrufsrecht für Verbraucher: Verbrauchern steht gemäß § 312g BGB i.V.m. § 355 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Der Widerruf ist in Textform an aydin@localinar.com zu richten und bedarf keiner Begründung. Hat der Mieter die Erbringung der Dienstleistung (Lieferung des Mietgegenstandes) vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt, schuldet er bei wirksamem Widerruf einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung.
(2) Anfechtung bei falschen Angaben: Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB anzufechten, wenn der Mieter bei Vertragsschluss wesentliche Angaben (Identität, Anschrift, Geburtsdatum, Zahlungsfähigkeit) unrichtig oder unvollständig gemacht hat. In diesem Fall ist der Mietgegenstand unverzüglich zurückzugeben; bereits gezahlte Mietraten werden mit angefallenen Nutzungsentschädigungen und etwaigen Schäden verrechnet.
(3) Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die Vorschriften des Burgerlichen Gesetzbuches über den Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB).
Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätigt der Mieter, diesen Mietvertrag vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.